Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

 
Eingetragen von
Georg Franz  [04.11.2006]

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Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Es handelt sich dabei um eine vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank. Diese dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht der Republik Österreich.

Link: http://www.ris.bka.gv.at/

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